RSV muss auf die Verschärfung der Corona-Regeln reagieren

Aufgrund der Coronavirus Schutzverordnung muss der 3G-Bereich in der Rittal Arena entfallen

Der RSV Lahn-Dill musste am Donnerstag kurzfristig auf die veränderten gesetzlichen Bedingungen reagieren, die die hessische Landesregierung mit Wirkung zum 11. November in Kraft gesetzt hat. Auf Basis der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus- Schutzverordnung) gelten seit dem 11. November geänderte Zugangsvoraussetzungen für den 3G-Bereich bei Veranstaltungen. Auf diese musste der RSV Lahn-Dill kurzfristig reagieren und so muss beim letzten Heimspiel des Jahres am Samstagabend gegen die Rhine River Rhinos der bisher aufrechterhaltende 3G-Bereich entfallen.

Dafür steht der sogenannte 2G-Bereich für genesene und geimpfte Zuschauer nun auch Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (zuvor nur bis 12 Jahre erlaubt) und auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, zur Verfügung, Im Gegenzug müssten alle 3G-Besucher, die nicht zu eine der beiden genannten Kategorien gehören, künftig im 3G-Bereich einen kostenintensiven PCR-Test vorweisen anstatt eines Antigen-Schnelltests. Mit dieser Entscheidung ist der RSV Lahn-Dill gezwungen sein Hygienekonzept umzustellen. Daher muss aktuell folgende 2G-Zugangsregelung gelten:

  • Umgeimpfte Kinder und Jugendliche dürfen jetzt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ihre Eltern in den 2G-Bereich begleiten, sofern diese Geimpft oder Genesen sind. Zuvor lag die Altersbegrenzung bei 12 Jahren. Hierzu ist ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Std.) oder ein aktueller Schultest nötig.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten künftig ebenfalls Zugang zum 2G-Bereich, wenn sie dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Hierzu ist zusätzlich ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Std.) nötig.
  • Aufgrund der neuen Verordnung des Landes Hessen und der damit in Kraft getretenen ersten Eskalationsstufe zum Schutz vor der Covid19-Pandemie, sind wir gezwungen, nun die sogenannte 2G Regel umzusetzen. Damit können aktuell Heimspiele von Zuschauern nur noch besucht werden, wenn diese einen vollständigen Impfschutz besitzen, nachweislich genesen sind oder einer der beiden oben genannten Gruppen von Kindern und Jugendlicher oder Personen,  die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, angehören.

Gemäß des genehmigten Hygienekonzeptes stehen aktuell damit insgesamt 2.250 Sitzplätze in ausschließlich 2G-Bereichen zur Verfügung. Beim Betreten der Rittal Arena bis hin zum Sitzplatz muss ein zugelassener Mund-Nasen-Schutz getragen werden, auf den Sitzplätzen während der Partie jedoch nicht. In diesen 2G-Bereichen für genesene und geimpfte Zuschauer kann der Mindestabstand entfallen, die Cateringbereiche sind ebenso wie die Sanitäranlagen und der Fanshop regulär geöffnet.

Auch für Kinder steht eine zuschauerfreundliche Lösung bereit. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ihre Eltern in den 2G-Bereich uneingeschränkt begleiten, sofern die Begleitpersonen selbst die 2G-Kriterien erfüllen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr benötigen dabei keinen negativen Covid19-Test, Kinder ab sechs Jahren benötigen hingegen einen negativen Covid19-Test (auch Schultest möglich).

Auch Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, kann bei Vorlage eines negativen Artigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) und eines ärztlichen Nachweises über die nicht mögliche Impfung, Zugang zu den Heimspielen gewährt werden.

Alle anderen Personengruppen können aktuell unsere Heimspiele nicht besuchen. Für diese bieten wir weiterhin unseren kostenfreien Livestream aller Heimspiele auf www.rsvlahndill.de an.

RSV-Magazin Defense